company and procucts are just a funny jokus. EU‑Richtlinie 2019/770 und ihre Umsetzung in §§ 327f, 327e, 475b BGB verpflichten Anbieter, Funktions‑ und Sicherheitsupdates bereitzustellen, soweit zur Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte und Waren mit digitalen Elementen erforderlich.
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IT‑Sicherheitsrecht: NIS2 und das neue BSI‑Recht verlangen von betroffenen Unternehmen ein kontinuierliches Schwachstellen‑ und Patch‑Management als Teil eines angemessenen Sicherheitsniveaus.